Sie möchten ein Unternehmen in der Schweiz gründen?
Sie benötigen eine umfassende Steuerberatung in der Schweiz?
Ihr Berater: Thomas Gugger
Buechstuden 8, CH 9056 Gais
info@explica.ch, +41 76 689 98 20
Erstellung eines Businessplanes
Der erste Schritt ist das Erarbeiten eines detaillierten Geschäftsplanes. Darin enthalten sind Ihre Geschäftsideen, die Kundengruppen, die angesprochen werden sollen, eine Marketing- und Verkaufsstrategie, die Finanzierung und weitere wichtige Informationen. Gerne stellen wir Ihnen eine entsprechende Vorlage zur Verfügung.
Wählen der Rechtsform
In der Schweiz gibt es, wie in allen europäischen Ländern, verschiedene Rechtsformen. Die Wahl der Rechtsform hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie beispielsweise die Gestaltung des Unternehmensnamens, Haftungsfragen, notwendiges Eigenkapital, steuerliche Ausgestaltung. Gerne beraten wir Sie bei der Wahl der für sie idealen Rechtsform.
Wählen des Namens für das Unternehmens (Firma)
Je nach Rechtsform bestehen für den Unternehmensnahmen gesetzliche Vorgaben. Ein Ein-zelunternehmen muss immer den Namen des Inhabers beinhalten. Der Name einer AG muss grundsätzlich einzigartig sein. Die notwendigen Abklärungen beim Eidgenössischen Amt für das Handelsregister werden durch uns online erledigt.
Firmendomizil und Geschäftsadresse
Ihr Unternehmen genötigt einen offiziellen Sitz und somit eine Geschäftsadresse. Bei opera-tiv tätigen Gesellschaften befindet sich dieser Sitz in den eigenen oder gemieteten Geschäftsräumen. Für Sitzgesellschaften erhalten von uns die Adresse und den Briefkasten zur Verfügung gestellt.
Organe – Verwaltungsrat und Geschäftsführung
In der Schweiz domizilierte Unternehmen benötigen eine einzelzeichnungsberechtigte Per-son mit Wohnsitz in der Schweiz. Bei einer Aktiengesellschaft kann dies ein Verwaltungsrat oder ein Direktor sein. Bei einer GmbH muss diese Person ein Geschäftsführer sein. Gerne stellen wir uns als Verwaltungsrat oder Geschäftsführer zur Verfügung.
Organe – Revisionsstelle
Grundsätzlich sind juristische Personen verpflichtet eine Revisionsstelle zu wählen. Bei Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden kann auf eine Revisionsstelle verzichtet werden.
Eigenkapital
Das notwendige Eigenkapital ergibt sich auf Grund des Businessplanes. Für eine Aktiengesellschaft beträgt das Minimalkapital CHF 100‘000, für eine GmbH mindestens CHF 20‘000. Für die Gründung der Gesellschaft muss bei einer schweizerischen Bank ein Kapitaleinzahlungskonto eröffnet werden.
Statuten
Juristische Personen müssen über im Handelsregister hinterlegte Statuen verfügen. Diese umschreiben den Geschäftszweck und die Organisation des Unternehmens. Gerne erarbeiten wir die auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Statuten.
Handelsregisteranmeldung
Sobald der Unternehmensnamen, die Geschäftsadresse, die Organe und das Eigenkapital bestimmt, die Statuen erstellt sind und die Einzahlungsbestätigung des Gründungskapitals der Bank vorliegt, kann die Gesellschaft mittels eines notariellen Aktes gegründet werden und die Anmeldung beim Handelsregisteramt erfolgen. Mit dem Eintrag ins Handelsregister erfolgt auch die Zuteilung der Schweizer UID.
Buchhaltungsstelle und Steuerberatung
Diese Dienstleistungen erbringen wir als Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im schweizerischen und internationalen Umfeld sehr gerne für Sie. Im Rahmen der Ansiedlung in der Schweiz ist eine umfassen Steuerberatung sehr wichtig. Die Steuerberatung gehört zu unseren Kernkompetenzen. Unser Wissen stellen wir unseren Kunden gerne zur Verfügung.
Direkte Steuern und Mehrwertsteuer
Mit dem Handelsregistereintrag erfolgt automatisch eine Meldung an die zuständige kantonale Steuerverwaltung. Somit erhält jedes Unternehmen automatisch die notwendigen Steuerformulare zugestellt. Erzielt ihr Unternehmen einen Umsatz von mehr als CHF 100‘000 pro Jahr besteht die Pflicht sich bei der Mehrwertsteuerverwaltung anzumelden. Die Anmeldung bei der eidgenössi-schen Steuerverwaltung erledigen wir für unsere Kunden nach Absprache gerne.
Bank – Versicherungen
Bereits im Rahmen der Unternehmensgründung wird die Bank bestimmt. Die Meldung an die staatliche Sozialversicherung erfolgt im Rahmen des Handelsregistereintrages durch das Handelsregisteramt. Die damit zusammenhängenden Formalitäten übernehmen wir gerne. Über weitere allenfalls notwendige Versicherungen diskutieren wir gerne mit Ihnen zusammen mit einen Versicherungsbroker unseres Vertrauens.
Arbeitsbewilligungen
Falls Sie Mitarbeiter einstellen möchten die nicht bereits in der Schweiz wohnhaft sind, be-nötigen diese über eine Arbeitsbewilligung für die Schweiz. Auch diese Dienstleistung können wir gerne für Sie erbringen.
Wir stellen sicher, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und Ihr Unternehmen erfolgreich starten können. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: